Darauf kommt`s an.

Meine allgemeinen Geschäftsbedingungen helfen, Missverständnisse gar nicht erst aufkommen zu lassen. Bitte genau durchlesen. Damit wir gute Freunde werden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf alle vom Presse- und PR-Büro gelieferten redaktionellen oder werblichen Textbeiträge, im folgenden "Material" genannt.

Geliefertes Material bleibt stets Eigentum des Presse- und PR-Büro Carin Dennerlohr. Eswird vorübergehend zur Ausübung der Rechte für die mit dem Auftraggeber vereinbarten Nutzungsarten überlassen. Die Verwendung als Archivmaterial ist gesondert zu vereinbaren. Die Lieferung des Materials und dei Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen, soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen.

Auch für Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht.



2. Honorare

Jede vereinbarte und jede weitere Nutzung des Materials ist honorarpflichtig. Die Höhe des Honorars richtet sich nach Art und Umfang der Nutzung und ist vorher zu vereinbaren. Die Rubrik "Hinweis" gilt ergänzend.

Honorare sind stets Netto-Honorare ohne Mehrwertsteuer.

Honorare sind unabhängig vom Zeitpunkt einer eventuellen Veröffentlichung sofort nach Lieferung des Materials zur Zahlung fällig.

Hat der Auftraggeber nicht innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung des Materials die Annahme erklärt, kann das Material ohne weitere Bindung an den Auftraggeber anderweitig angeboten werden.

3. Urheberrecht

Für jede Nutzung gelten neben den getroffenen Vereinbarungen die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes.

Die eingeräumten Rechte gelten nur für den vereinbarten Zweck, Sprachraum und Umfang zur einmaligen Nutzung. Jede neuerliche Nutzung oder sonstige Ausweitung des ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechts ist nur mit der vorherigen, schriftlichen Zustimmung durch das Presse- und PR-Büro Carin Dennerlohr erlaubt.

Eingeräumte Nutzungsrechte können ohne Zustimmung des Presse- und PR-Büro Carin Dennerlohr auch dann nicht übertragen werden, wenn die Übertragung im Rahmen der Gesamtveräußerung eines Unternehmens oder der Veräußerung von Teilen eines Unternehmens geschieht (§34 Abs. 3 UrhG). Diese Klausel ist als gesonderte Vereinbarung gem. § 34 Abs. 4 UrhG anzusehen.

Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden.

Die Weitergabe des Materials oder die Übertragung von Rechten an Dritte durch den Auftraggeber darf ohne vorherige, schriftliche Zustimmung durch das Presse- und PR-Büro Carin Dennerlohr nicht erfolgen.

Das Material darf im Sinne des § 14 UrhG weder entstellt noch sonstwie beeinträchtigt werden. Es darf in der Tendenz nicht verfremdet und nicht verfälscht werden. Sofern es sich um redaktionelles Material handelt, ist der Auftraggeber zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex und Richtlinien) verpflichtet.

Ein Urhebervermerk im Sinne des § 14 UrhG mit dem Wortlaut "Presse- und PR-Büro Carin Dennerlohr, Neumarkt/Opf." (bei Werbetexten) bzw. "Carin Dennerlohr" bei redaktionellen Texten wird stets verlangt und zwar in einer Weise, die keinen Zweifel an der Zuordnung zum einzelnen Beitrag lässt. Sammelnachweise reichen nur aus, wenn sich aus ihnen die zweifelsfreie Zuordnung des Urhebers zum Beitrag erkennen lässt.

Die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften bleibt vorbehalten. Mit der Annahme des Honorars ist die Erlaubnis zur Wahrnehmung weiterer Rechte durch den Auftraggeber nicht verbunden.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Presse- und PR-Büro Carin Dennerlohr ein Belegexemplar gem. § 25 Verlagsgesetz kostenlos zu liefern.

4. Haftung und Kosten

Bei unberechtigter Nutzung oder Weitergabe des Materials wird vorbehaltlich weiterer Schadenersatzansprüche ein Mindesthonorar in Höhe des zweifachen Nutzungshonorars fällig.

Beabsichtigt der Auftraggeber eine andere als die vereinbarte Nutzung des Materials, so hat er vor dieser Nutzung die Zustimmung der ggf. im Text genannten Personen einzuholen. Holt der Auftraggeber die Zustimmung nicht ein, hat er das Presse- und PR-Büro Carin Dennerlohr von in diesem Zusammenhang geltend gemachten Schadenersatzansprüchen Dritter freizustellen.

5. Hinweis

Falls keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, sind für die Honorare die aus der Übersicht der marktüblichen Honorare ersichtlichen Empfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Wort (MFJ) anzuwenden.

6. Erfüllungsort

für die Lieferung ist der Sitz des Auftraggebers,

für Rechtsansprüche des Presse- und PR-Büro Carin Dennerlohr der Sitz des Unternehmens Neumarkt i.d. Opf.

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